Skip to content
Tote Hunde e.V. - Bundesweit im Einsatz

Für Sie vor Ort erreichbar: Unsere regionalen Ansprechpartner!

Tote Hunde e.V. - wir helfen bei der Identifikation tot aufgefundener Hunde!

Warum es uns gibt...

Tot aufgefundene Hunde werden in Deutschland gemäß dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) „entsorgt“, oft leider ohne einen Versuch den Halter zu finden, z.B. weil die Behörde bzw. der Entsorger kein Chiplesegerät hat oder das Tier von seinem Halter erst gar nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet oder bei einem Tierregister registriert wurde…

Die derzeitige Situation

Keine Chippflicht

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Chippflicht für Haustiere, jedes Bundesland hat andere Regelungen .

Keine Registrierpflicht

Die Registrierung bei einem Haustierregister ist freiwillig und wird von vielen Tierbesitzern vergessen.

Keine Pflicht zur Identifikation

Niemand ist verpflichtet bei einem Totfund nach einem Chip zu suchen.

Wofür wir arbeiten

Mikrochip muss sein!

Wir kämpfen für eine bundesweit einheitliche Regelung, dass jedes Haustier mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden muss!

Registrierpflicht

Die kostenlose Registrierung bei einem Haustierregister muss für jedes gekennzeichnete Tier verpflichtend werden!

Identifikationspflicht

Behörden und Entsorger müssen tot aufgefundene Haustiere identifizieren und die Halter informieren!

Fundfälle toter Hunde

Nicht alle Fundfälle können durch das Auslesen des Mikrochips und die Abfrage der Halterdaten schnell und einfach gelöst werden. Häufig recherchieren wir auch aufwendig in den vielen Vermisstendatenbanken – leider nicht immer mit Erfolg. Dann sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen – ungeklärte Fälle sind in unserer Online Datenbank und der Karte offener Fälle zu sehen. Sollten Sie zu einem Fall hilfreiche Angaben machen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Fundfälle zeigen

Was für uns spricht

100% kostenlos

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und arbeiten ehrenamtlich. Das heißt für Sie ist unser Einsatz 100% kostenlos.

Kontakte

Wir verfügen über ständig wachsende Kontakte zu wichtigen Institutionen und Organisationen.

Ausstattung

Unsere ehrenamtlichen Helfer/innen sind bestens ausgestattet (z.B. mit Chiplesegeräten).

365 Tage

Mit mehr als 1.500 Helferinnen und Helfern ist es uns möglich 365 Tage im Jahr im Einsatz zu sein.

Datenbanken

Wir verfügen über Zugänge zu diversen Datenbanken, um optimal recherchieren zu können.

Partner

Dank unserer Partner sind wir in der Lage, unser Angebot ständig zu erweitern.

An den Anfang scrollen

Liste von kostenfreien Tierregistern

Deutschland

Österreich

Schweiz

Niederlande

Europaweite Suche

Chip-Pflicht in Deutschland

(Stand: Februar 2017)

Baden-Württemberg: Tätowierung, Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunderassen"
Bayern: Tätowierung, keine Chip-Pflicht
Berlin: Chip-Pflicht für alle Hunderassen
Brandenburg: Chip-Pflicht nur für Hunde deren Widerristhöhe mindestens 40 cm beträgt oder die mehr als 20 kg wiegen, sowie als gefährlich eingestufte Hunde
Bremen: Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunde"
Hamburg: Chip-Pflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat
Hessen: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunde"
Mecklenburg-Vorpommern: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunde". Alternativ wird auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.
Niedersachsen: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Nordrhein-Westfalen: Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunde"
Rheinland-Pfalz: Chip-Pflicht für "gefährlichste Hunderassen"
Saarland: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunderassen"
Sachsen: keine Chip-Pflicht.
Sachsen-Anhalt: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Schleswig-Holstein: Chip-Pflicht für gefährliche Hunde
Thüringen: Chip-Pflicht

 

Chip-Pflicht in Deutschland

(Stand: Februar 2017)

Baden-Württemberg: Tätowierung, Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunderassen"
Bayern: Tätowierung, keine Chip-Pflicht
Berlin: Chip-Pflicht für alle Hunderassen
Brandenburg: Chip-Pflicht nur für Hunde deren Widerristhöhe mindestens 40 cm beträgt oder die mehr als 20 kg wiegen, sowie als gefährlich eingestufte Hunde
Bremen: Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunde"
Hamburg: Chip-Pflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat
Hessen: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunde"
Mecklenburg-Vorpommern: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunde". Alternativ wird auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.
Niedersachsen: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Nordrhein-Westfalen: Chip-Pflicht nur für "gefährliche Hunde"
Rheinland-Pfalz: Chip-Pflicht für "gefährlichste Hunderassen"
Saarland: Chip-Pflicht für "gefährliche Hunderassen"
Sachsen: keine Chip-Pflicht.
Sachsen-Anhalt: Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Schleswig-Holstein: Chip-Pflicht für gefährliche Hunde
Thüringen: Chip-Pflicht

 

Liste von kostenfreien Tierregistern

Deutschland

Österreich

Schweiz

Niederlande

Europaweite Suche