Skip to content
Tote Hunde e.V. - Bundesweit im Einsatz

Für Sie vor Ort erreichbar: Unsere regionalen Ansprechpartner!

Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht - ein Muss für jeden Hundehalter!

Im Laufe der letzten Jahre hatten wir leider schon mehrfach den Fall, dass ein Hund einen schweren Verkehrsunfall mit hohem Schaden verursacht hat und sich die Halter nicht gemeldet haben und auch nicht ermittelt werden wollten, vermutlich weil der Hund nicht haftpflichtversichert war. Die Haftung für die „allgemeine Tiergefahr“ gehört in Deutschland mit zu den strengsten Regelungen.

Wer aus Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen kommt, der muss seinen Hund Haftpflicht versichern, dort ist es gesetzlich vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen gilt das aktuell nur für Hunde über 40 cm Schulterhöhe oder mit mehr als 20 kg Gewicht.

Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz schreiben eine Hundehalterhaftpflicht nur für „gefährliche“ Hunde vor, in Sachsen-Anhalt gilt das für Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören. In den anderen Bundesländern bleibt es dem Verantwortungsbewusstsein des Hundehalters überlassen, sich abzusichern.

Haftung gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch

Haftung eines Tierhalters BGB § 833:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Wer also seinen Hund einfach nur privat hält ist immer für angerichtete Schäden voll haftbar, unabhängig von einer evtl. Schuldfrage. Das ein von einem Hund angerichteter Schaden schnell teuer werden kann, z.B. bei einem Autounfall mit Personenschaden und evtl. Langzeitfolgen, sollte jedem Hundehalter bewusst sein. Eine Versicherung dagegen ist also wirklich kein „Luxus“, sondern gehört zur versicherungstechnischen Grundausstattung!

Übrigens, die Kosten für eine Hundehalterhaftpflicht sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar!

Das sollten Sie beachten

Wie bei jeder Versicherung gibt es Besonderheiten, auf die der Versicherungsnehmer achten sollte:

  • Empfohlen wird eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro im Schadensfall
  • Fremdhalter sollten ebenfalls mitversichert werden
  • Verletzt ein Hund ein Familienmitglied, muss die Hundehaftpflichtversicherung kein Schmerzensgeld bezahlen. Denn rechtlich gesehen haben Familienmitglieder denselben Status wie der eigentliche Halter.
  • Versicherungsschutz sollte auch bei ungewolltem Deckakt greifen
  • Optional bieten einige Versicherer die Möglichkeit sich für Hundeschlittenrennen zu versichern.
  • Wenn Hunde auf Reisen in Hotels oder anderswo Mietsachen beschädigen, springt die Versicherung ein. Auch generelle Schäden im Ausland können von der Versicherung übernommen werden.
  • Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Selbstbeteiligung und der Deckungssumme. Da Tierhalter immer für durch ihre Tiere entstandene Schäden aufkommen müssen, ist vor allem letzteren besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Angelehnt an: Tierhalterhaftpflichtversicherung

Länderübersicht

(Stand: März 2017)

Bundesland Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben?
Baden-Württemberg nur bestimmte Rassen & Hunde
Bayern keine Pflicht
Berlin Pflicht für alle Hunde
Brandenburg nur bestimmte Rassen
Bremen keine Pflicht
Hamburg Pflicht für alle Hunde
Hessen nur bestimmte Rassen & Hunde
Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht
Niedersachsen Pflicht für alle Hunde
Nordrhein-Westfalen nur bestimmte Rassen & Hunde ab 40 cm SH
Rheinland-Pfalz nur bestimmte Rassen & Hunde
Saarland nur bestimmte Rassen & Hunde
Sachsen nur bestimmte Rassen & Hunde
Sachsen-Anhalt Pflicht für alle Hunde
Schleswig-Holstein Pflicht für alle Hunde
Thüringen Pflicht für alle Hunde

Infomaterial zum Download

Wenn Sie diese Informationen auch Anderen zur Verfügung stellen möchten, können Sie gerne auf diesen Beitrag verlinken und/oder unseren Flyer zum Thema herunterladen.

Dieser Beitrag hat 0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen