Allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung per Mikrochip
Tote Hunde e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung von Haustieren mit einem Mikrochip („Transponder“) ein.
Da die Gesetzgebungskompetenz hier bei den Bundesländern liegt, führt der Weg über alle Länderparlamente…
Die Tierkennzeichnung dient dazu, Tiere von anderen zu unterscheiden. Dabei gibt es prinzipiell verschiedene Ziele der Kennzeichnung. Ein Ziel liegt in der Identifizierung des Tieres, also einer Unterscheidbarkeit des individuellen Tieres von anderen (individuelle Kennzeichnung).
Der Chip
Der RFID-Mikrochip, auch Transponder oder Tag genannt, ist ein elektronisches Mittel für das automatisierte Erkennen von Tieren. Der Transponder kann verschiedene Größen haben; übliche Abmessungen liegen bei einer Länge von 11,1 bis 13,9 mm bei einem Durchmesser von 2,05 bis 2,2 mm. […] Eine gewebeverträgliche Glas- oder Plastikhülle enthält eine Antennenspule sowie den passiven Chip mit der fest gespeicherten 15-stelligen Identifikationsnummer. Jede Kenn-Nummer ist weltweit einmalig, wenn ein Tier einen Chip hat, so ist es damit eindeutig identifizierbar.
Der Chip ist passiv, d. h. erst beim Ablesen wird er durch das Lesegerät angeregt, seine Daten zu übertragen.
Die Implantierung ist einfach und schnell, es ist keine Betäubung erforderlich. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher. Der Chip bleibt während des ganzen Lebens des Tieres funktionsfähig, ist beliebig oft ablesbar und „wandert“ in der Regel nicht durch den Körper des Tieres.
Quelle: Wikipedia – Tierkennzeichnung
Sichere Identifikation dank Mikrochip
Durch einen Mikrochip wird also eine einfache, sichere und schnelle Identifikation eines Haustieres ermöglicht – und damit die Zuordnung eines entlaufenen, ausgesetzten oder tot aufgefunden Tieres zu seinem Halter (vorausgesetzt, es gibt auch eine – wie von uns ebenfalls geforderte – Registrierungspflicht).
Die Kosten, einen Mikrochip durch einen Tierarzt setzen zu lassen, liegen bei ca. 25,- – 30,- €, stellen also keine besondere finanzielle Hürde dar. Die 15-stellige, weltweit eindeutige Chipnummer wird dabei in den zeitgleich ausgestellten EU-Heimtierausweis eingetragen. Wichtig ist dann nur noch, dass die Chipnummer und die Halterdaten bei einem der kostenfreien Tierregister registriert werden!
Vorteile
- Schnelle Identifikation und Rückführung entlaufener Tiere
- Vermeidung des Aussetzens von Tieren, da eine Halteridentifikation möglich wird
- Identifizierung tot aufgefundener Haustiere und dadurch mögliche Rückgabe
- Versicherungs- und haftungsrechtliche Probleme bei Tierunfällen werden vermieden
Uneinheitliche Regelungen in Deutschland
(Stand: Februar 2017)
Baden-Württemberg
- Tätowierung, Chip-Pflicht nur für „gefährliche Hunderassen“
Bayern
- Tätowierung, keine Chip-Pflicht
Berlin
- Pflicht für alle Hunderassen
Brandenburg
- Pflicht nur für Hunde deren Widerristhöhe mindestens 40 cm beträgt oder die mehr als 20 kg wiegen, sowie als gefährlich eingestufte Hunde
Bremen
- Pflicht nur für „gefährliche Hunde“
Hamburg
- Pflicht für alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat
Hessen
- Pflicht für „gefährliche Hunde“
Mecklenburg- Vorpommern
- Pflicht für „gefährliche Hunde“. Alternativ wird auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.
Niedersachsen
- Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Nordrhein-Westfalen
- Pflicht nur für „gefährliche Hunde“
Rheinland-Pfalz
- Pflicht für „gefährlichste Hunderassen“
Saarland
- Pflicht für „gefährliche Hunderassen“
Sachsen
- keine Chip-Pflicht.
Sachsen-Anhalt
- Pflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
Schleswig-Holstein
- Pflicht für gefährliche Hunde
Thüringen
- Chip-Pflicht
Damit kein Hund ohne Namen bleibt!