Allgemeine Pflicht zur Identifikation tot aufgefundener Haustiere
Tote Hunde e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Identifikationspflicht für tot aufgefundener Haustiere ein.
Zusammen mit der Chip-Pflicht und der Registrierungspflicht vervollständigt die von uns geforderte Identifikationspflicht für tot aufgefundene Haustiere die Maßnahmen zur Sicherheit und Identifikation von Haustieren in Deutschland.
Nachdem Haustierbesitzer für die Kennzeichnung und Registrierung ihrer Haustiere Sorge tragen müssen, kommt den zuständigen staatlichen Stellen bzw. deren Beauftragten/Erfüllungsgehilfen die Aufgabe zu diese Vorarbeiten auch tatsächlich zu nutzen und tot aufgefundene Haustiere nach einer Kennzeichnung zu untersuchen, gefundene Identifikationsmerkmale zu dokumentieren und damit den Halter zu ermitteln.
Tote Hunde e.V. fordert konkret:
Alle zuständigen Behörden und die von diesen mit der Entsorgung tot aufgefundener Haustiere beauftragten Dienstleister müssen mit Chiplesegeräten ausgestattet sein und sollen dazu verpflichtet werden bei einem tot aufgefundenen Haustier den Transponder (bzw. eine vorhandene Tätowierung) auszulesen, das Ergebnis zu dokumentieren und auf Nachfrage bekanntzugeben. Der Abgleich mit öffentlichen, frei zugänglichen Tierregistern wie z.B. TASSO oder dem Deutschen Haustierregister zur Information der Halter ist wünschenswert!
Damit kein Hund ohne Namen bleibt!