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Tote Hunde e.V. - Bundesweit im Einsatz

Für Sie vor Ort erreichbar: Unsere regionalen Ansprechpartner!

Allgemeine Pflicht zur Registrierung gekennzeichneter Haustiere

Tote Hunde e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Pflicht zur Registrierung von, mit einem Mikrochip, gekennzeichneten Haustieren in einem freien, kostenlosen Register ein.

Immer wieder kommt es vor, dass Haustiere entlaufen oder entwendet werden. Auch richten sie mitunter Schäden an.

Nur mit einem Mikrochip ist die zweifelsfreie Identifikation und Halterermittlung möglich. Tätowierungen in den Ohren können leider entfernt oder verfälscht werden.

Vorteile

  • Halterermittlung im Falle eines Auffinden des Tieres
  • Halterermittlung im Schadensfall
  • Besitznachweis im Fall einer illegalen Entwendung
  • Besitznachweis im Falle von „entlaufen“ und späterem Auffinden des Tieres mit Beanspruchung von Besitz durch Unbefugte.

Mit der reinen Kennzeichnung ist aber noch keine sichere und schnelle Zuordnung eines Haustieres zu einem Halter möglich. Das wird erst durch die Registrierung des Mikrochip bei einen frei zugänglichen, kostenlosen Haustierregister sichergestellt.

Derzeit gibt es keine bundesweite Registrierungspflicht für Haustiere, was dazu führt, das ein gekennzeichnetes Tier seinem Halter nicht zugeordnet werden kann, sofern es nicht freiwillig bei einem Tierregister gemeldet wurde.

Vielen Tierhaltern ist z.B. nicht bewusst, das sie selbst für die Registrierung sorgen müssen, sie gehen davon aus, das dies entweder vom Tierarzt (bei der Implantierung des Mikrochips) oder von der Stadt/Gemeinde (bei der steuerlichen Anmeldung) übernommen wird.

Hier klafft eine Lücke – die dringend geschlossen werden muss!

Damit kein Hund ohne Namen bleibt!

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