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Tote Hunde e.V. - Bundesweit im Einsatz

Für Sie vor Ort erreichbar: Unsere regionalen Ansprechpartner!

Verhalten bei einem Totfund

Einen toten Hund zu finden ist sicher nicht angenehm, aber es besteht auch kein Grund in Panik zu geraten. Wir haben für Sie einen kleinen Leitfaden erstellt, was bei einem Totfund zu beachten ist und an wen Sie sich wenden können!

1. Entscheidungsfindung

Die oberste Regel lautet: Bringen Sie sich und andere niemals in Gefahr! Sollten Sie den Hund also an einer viel befahrenen Straße oder gar auf der Autobahn gesichtet haben: halten Sie auf keinen Fall an! Auch das  Betreten von Gleisanlagen ist ebenfalls strengstens untersagt – es besteht Lebensgefahr!

Wir weisen an dieser Stelle auf §18 StVO hin. Hier sagen wir Ihnen, was Sie stattdessen unternehmen können , um dennoch tatkräftig unsere Arbeit zu unterstützen und somit sowohl dem Hund, als auch seinem Besitzer, zu helfen.

2. Sicherheit zuerst!

Haben Sie den Hund auf einer wenig befahrenen anderen Straße gesehen, halten Sie an einer sicheren Stelle an, legen Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle so, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Achten Sie unbedingt darauf sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden!

Sollten Sie den toten Hund im Gelände finden, müssen Sie selbstverständlich keine Verkehrssicherungsmaßnahmen treffen.

3. Umgebung untersuchen

Untersuchen Sie bitte die nähere Umgebung ganz genau – besonders, wenn Sie den Fund im Wald oder freien Gelände gemacht haben.

Mit etwas Glück bemerken Sie dabei kleinste Hinweise, z.B. Teile vom Halsband oder Geschirr, eine Steuermarke, Stoffreste oder ähnliches. Mitunter gibt es auch Hinweise auf die evtl. Todesursache – die für uns von Interesse sind!

4. Steckbrief erstellen

Sofern Sie keine Einweghandschuhe dabei haben: fassen Sie den toten Hund bitte nicht an! Aus seuchenschutztechnischen Gründen ist hier besondere Vorsicht angesagt! Schauen Sie sich den Hund aber bitte ganz genau an. Um den Hund einordnen und weitere hilfreiche Informationen recherchieren zu können, benötigen wir möglichst exakte Angaben.

Hier finden Sie eine detaillierte Liste mit den wünschenswerten Informationen . Alternativ kontaktieren Sie uns und wir schauen uns den Fund vor Ort an!

5. Bilder machen

Gute und aussagekräftige Bilder sind unser wichtigstes Hilfsmittel bei der Identifikation eines unbekannten, toten Hundes.

Fotografieren Sie den Hund aus verschiedenen Blickwinkeln, so, dass auch alle Details (Kopf, Ohren, Körper, Schwanz, Pfoten, etc.) gut zu erkennen sind. Nehmen Sie bitte auch das Halsband/Geschirr und eine evtl. vorhandene Leine auf. Denken Sie aber bitte daran, den toten Hund nicht ohne Einweghandschuhe zu berühren!

Wir zeigen Ihnen, wie eine informative Bildreihe aussehen kann.

6. Maßstab festlegen

Anhand von Bildern ist es oft schwer die Größe eines Hundes abzuschätzen, wenn kein erkennbarer Maßstab mit auf dem Bild ist! Legen Sie also einen Gegenstand, den Sie dabei haben, z.B. ein Feuerzeug, eine Geldbörse, Brille oder Handy neben den Hund und fotografieren Hund und Maßstab.

7. Nach Kennzeichnungen suchen

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir einen Helfer an die Fundstelle schicken können, der den toten Hund nach Kennzeichnungen wie Tätowierungen (meistens in den Ohren oder der Leistengegend) oder einem elektronischen Mikrochip (im Hals-/Schulterbereich) untersucht.

8. Kontaktieren Sie uns!

Bitte setzen Sie so schnell wie möglich mit uns in Kontakt. Rufen Sie entweder unseren bundesweites Zentralruf (0176 27094127) oder den regionalen Ansprechpartner in Ihrem Bundesland an.

Sie können uns den Totfund aber auch sehr gerne über unser Fundformular (mit Bilderupload) melden! Bei evtl. Rückfragen melden wir uns umgehnd bei Ihnen!

Wissenswertes

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Betreten der Bahnanlagen

Verbotenes Betreten des Gleisbereichs

Im Interesse der Sicherheit des Bahnbetriebes wie auch der Benutzer stellt die EBO (Eisenbahnbetriebsordnung) für das Verhalten auf Bahnanlagen besondere Regeln auf. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 64b EBO und werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes von der nach § 3, § 13 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zuständigen Bundespolizei mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld belegt.

Insbesondere handelt ordnungswidrig, wer

  • ohne Befugnis und ohne ein besonderes Nutzungsverhältnis eine Bahnanlage betritt oder benutzt, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient,
  • sich innerhalb der Gleise aufhält, es sei denn, es ist zur Erfüllung amtlicher Aufgaben notwendig oder es besteht ein Nutzungsverhältnis,
  • eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt.

Auf Bahnanlagen Nichtbundeseigener Eisenbahnen trägt in der Regel der Eisenbahnbetriebsleiter für Ordnung und Sicherheit die Verantwortung. Für polizeiliche Aufgaben (u. a. Aufnahme von Personalien, Befragung, Entfernung von Personen von Bahnanlagen etc.) ist dort die Polizei des Landes zuständig.

Quelle: Wikipedia - Bahnanlage

§18 StVO

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

[...]

(7) Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

(9) Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

Quelle: §18 StVO bei Dejure.org

Was Sie unternehmen können!

Befindet ein totes Tier auf der Autobahn (dazu zählt auch der Standstreifen und das unbefestige Bankett) benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die zuständige Autobahnpolizei (Notruf 110 - sollte das Tier den Verkehr gefährden) oder die Autobahnmeisterei. Die Autobahnmeisterei vorrangig dann, wenn das Tier keine Verkehrsgefährdung darstellt, also nicht auf der Fahrbahn liegt. Bitte denken Sie daran, dass die Autobahnmeistereien am Wochenende nicht besetzt sind - hier ist dann wieder die Autobahnpolizei zuständig!

Haben Sie ein totes Tier auf einer Gleisanlage entdeckt, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit derzuständigen Bundespolizei auf:

Bundespolizeipräsidium
Telefon: 0331 97997-0
Fax: 0331 97997-1010
E-Mail bpolp@polizei.bund.de
Kostenlose Hotline: 0800 6 888 000

Bitte setzen Sie sich unbedingt auch zusätzlich mit uns in Kontakt, damit wir ebenfalls tätig werden können.

Vielen Dank!

Ihre persönliche Angaben

Für Rückfragen benötigen wir Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit (Telefon oder eMail).


Angaben zum Fund

Funddatum: Tag, Monat, Jahr
Ort des Fundes: PLZ, Ort, Bundesland
Zusätzliche Angaben zum Fundort: Autobahnabfahrt oder -kilometerangabe, Waldstück, Rastplatz, etc.


Angaben zum Hund

Geschlecht: unbekannt, männlich, männlich kastriert oder weiblich
Farbgebung
Größe des Hundes
Sonstiges: Halsband, Geschirr, Leine, Marke (inkl. Farbe / Form)


Sonstiges

Teilen Sie uns bitte außerdem unbedingt mit, ob nach einem Chip gesucht wurde und ob der Hund evtl. bereits geborgen ist. Sollte das der Fall sein, nennen Sie uns auch bitte den aktuellen Aufenthaltsort des Hundes.


Wenn Sie möchten, füllen Sie unsere Fundmeldung aus - dort werden alle Informationen abgefragt.

Nützliche Fotos

Damit ein Fund richtig zugeordnet werden kann, sind Bilder das wichtigste Instrument.

Machen Sie von jeder Seite des Kopfes ein Bild. Oft ist die Fellfärbung auf einer Seite anders als auf der anderen.

 

 

Wir benötigen außerdem Fotos von jeder Seite des Körpers.
Auch hier können sich individuelle Merkmale befinden, die zu einer Identifizierung führen könnten.

 

 

Machen Sie Fotos von der Unterseite der Ballen.
Oft haben wir Fälle, wo man Hund von Fuchs nicht unterscheiden kann. In solchen Fällen hilft der "Pfotenabdruck".

Machen Sie unabhängig davon auch Fotos von den gesamten Pfoten. Auch hier zeigt sich oft eine spezifische Fellfärbung.

Besondere Merkmale bitte ebenfalls festhalten.

 

 

Nur zur Info: Unserem Fotomodel, Rocky, geht es prima!