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Gastartikel – Unfall mit Hund

Ein Gastbeitrag des VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

Autounfall mit Hund

Eine kurze Unachtsamkeit kann schwerwiegende Folgen haben, wenn dadurch ein Hund auf die Straße läuft und mit einem Auto zusammenstößt. Der Vorfall ereignet sich meist so schnell, dass Autofahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Dieser Artikel erklärt, wer bei einem Autounfall mit einem Hund haftet, wo die rechtlichen Unterschiede zu einem Wildunfall liegen und wie Tierhalter ihre Vierbeiner schützen können.

Rechtslage zu Schuld und Haftung

Tierhalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihr Tier verursacht. Das Gesetz, genauer §833 BGB, spricht von einer „verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung“. Das bedeutet, dass die Haftung unabhängig davon ist, ob den Halter eine Schuld an dem Schaden trifft oder nicht. Auch wenn der Halter sich völlig vorbildlich verhalten hat, haftet er laut Gesetz also trotzdem dafür, wenn der Hund etwas beschädigt oder einen Unfall verursacht, durch den eine Person verletzt wird.

Bei einem Autounfall, an dem ein Hund beteiligt ist, kann jedoch oft nicht eindeutig geklärt werden, ob der Autofahrer den Zusammenstoß durch eine andere Fahrweise hätte verhindern können. In

diesem Fall tragen sowohl Fahrer als auch Hundebesitzer im Rahmen einer Haftungsquote einen bestimmten Prozentsatz des Sachschadens am Auto beziehungsweise des Schmerzensgelds für verletzte Personen. Der Hundehalter selbst kann zwar kein Schmerzensgeld für das Tier geltend machen, da Tiere zivilrechtlich wie Sachen behandelt werden, er kann jedoch in einigen Fällen eine Beteiligung des Fahrers an den Behandlungskosten verlangen.

Tipp

Mit einer Tierhalterhaftpflicht sind Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls besser geschützt. Diese Versicherung deckt alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, sofern sie nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

Hund überfahren: Gerichtsurteile zur Schuldfrage

Wie zuvor festgehalten, haftet grundsätzlich der Tierhalter. Wird die Sache vor Gericht verhandelt, wägt der Richter ab, ob auch den Autofahrer eine Mitschuld trifft und wie schwerwiegend diese ist. Einige beispielhafte Urteile verdeutlichen dies.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, Az. 6 U 202/99:

Ein Hund lief in ein Auto, das mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Richter entschied, dass der Autofahrer 75 und der Hundehalter 25 Prozent des Schadens zahlen mussten, da beide an dem Unfall schuld waren.

Urteil des Landgerichts Coburg, Az. 32 S35/03:

Ein nicht angeleinter Hund lief auf die Straße, weshalb ein Autofahrer eine Vollbremsung durchführte. Der Fahrer des hinter ihm befindlichen Pkws reagierte nicht rechtzeitig und fuhr auf. Der Hundehalter musste für 25 Prozent der Schäden an beiden Autos aufkommen.

Urteil des Amtsgerichts München, Az. 344 C 1200/13:

Ein Autofahrer musste 1.650 € für die Behandlung eines Hundes zahlen, der an der Tankstelle nachlässig angeleint war und unter das Auto geriet. Die Halterin musste die restlichen 550 € der Tierarztrechnung selbst zahlen, weil sie aufgrund der unzureichenden Befestigung der Leine mitschuldig war.

Verhaltensregeln bei einem Unfall mit Hund: Was ist zu tun?

Es ist wichtig, sich richtig zu verhalten, wenn ein Hund angefahren wurde. Folgende Liste gibt Hilfestellung:

  • Generell nicht einfach weiterfahren, sondern nach dem verletzten Tier sehen
  • Auto an sicherer Stelle anhalten
  • Warnblinkanlage aktivieren
  • Zur eigenen Sicherheit Warnweste überziehen und Warndreieck aufstellen
  • Ist das Tier offensichtlich tot, sollte es von der Straße entfernt werden, sofern dies möglich ist; andernfalls die Polizei holen, die die Bergung übernimmt
  • Lebt das Tier noch, muss die Polizei informiert werden, die einen Tierarzt benachrichtigt, der sich vor Ort um das Tier kümmern wird

Meldepflicht und Regulierung des Unfallschadens

Egal, ob Unfall mit Wild oder einem Haustier: Gemäß § 142 StGB muss die Polizei informiert werden, da auch bei Unfällen mit Tieren eine Meldepflicht besteht. Wer diese missachtet, begeht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und kann mit einem hohen Bußgeld dafür bestraft werden.

Ein Unterschied besteht darin, wer für den Schaden am Fahrzeug aufkommt. Für entstandene Schäden am Auto durch einen Wildunfall kommt die Versicherung des Fahrzeughalters auf. Dies gilt für Teil- und Vollkasko-Versicherungen. Bei einem Unfall mit einem Tier ist die Versicherung des Autofahrers nicht zwangsläufig zahlungspflichtig, sondern in erster Linie der Tierhalter aufgrund der Gefährdungshaftung. In diesem Fall kann, sofern vorhanden, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.

Wie lässt sich ein Unfall mit einem Hund verhindern?

Hunde sollten in der Nähe einer Straße immer angeleint und Grundstückstore geschlossen sein. Eine gute Erziehung, durch die der Hund stets bei Fuß bleibt, ist ebenfalls wichtig. Für eine Fahrt im Auto empfiehlt es sich, das Tier in einer Hundebox unterzubringen, damit es beim Öffnen der Tür nicht einfach herausspringen kann.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im kostenfreien Ratgeber unter https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/.

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