Wir bedanken uns herzlich bei Marcel Eckert von www.purgruen.de für das Zusenden dieses informativen Gastbeitrages.…
Leinenpflicht in Deutschland
Wo muss ich meinen Hund anleinen?
Leinenpflicht – für Hundehalter ein eher undurchschaubares Thema, denn es gibt vielfältige Regelungen und Kompetenzen.
Leinenpflicht in Städten und Gemeinden
Im lokalen Bereich legen die Städte und Gemeinden selber fest, wo ein Hund angeleint sein muss und wo nicht. Sofern diese Regelungen nicht deutlich durch Schilder gekennzeichnet sind muss man sich als Ortsfremder leider direkt beim zuständigen Ordnungsamt kundig machen.
Wer umzieht, sollte sich ebenfalls rechtzeitig über die Regelungen am neuen Wohnort informieren, denn auch hier git: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – man kann sich also leider nicht damit herausreden, dass man nicht wusste, wo eine Leinenpflicht gilt.
In den Wäldern
Für die Wälder in Deutschland wird die Leinenpflicht zumeist im jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt. Sieben Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen) schreiben z.B. eine generelle Leinenpflicht im Wald vor, in NRW gibt es die Ausnahme, dass Hunde auf dem Waldweg ohne Leine laufen dürfen.
Einige Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt) erlauben ausserhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bzw. 1. April bis Mitte Juli) den Freilauf im Wald.
In fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) dürfen Hunde auch im Wald frei laufen. Überall dort gilt aber ebenfalls, das ein Hund abrufbar sein muss und nicht wildern darf. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass ein Jäger den Hund tötet!
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelungen (Stand: März 2017).
Bundesland | Leinenpflicht im Wald? | Gesetzliche Grundlage |
Baden-Württemberg | Keine Leinenpflicht | LWaldG BaWü |
Bayern | Keine Leinenpflicht | |
Berlin | Leinenpflicht, außer bei ausgeschilderten Bereichen | LWaldG Berlin |
Brandenburg | Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden | |
Bremen | Leinenpflicht während der Schonzeit (15.03. bis 15.07), ansonsten dürfen Hunde nur auf Waldwegen frei laufen | BremWaldG (als PDF) |
Hamburg | Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden | LWaldG Hamburg |
Hessen | Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen | HWaldG Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Leinenpflicht | LWaldG Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten können regionale Regelungen gelten | NWaldG Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | Leinenpflicht, außer auf Waldwegen | LFoG Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen | LWaldG Rheinland-Pfalz |
Saarland | Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten dürfen Hunde frei laufen | LWaldG Saarland |
Sachsen | Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen | SächsWaldG Sachsen |
Sachsen-Anhalt | Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten dürfen Hunde frei laufen | WaldG LSA Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Leinenpflicht | LWaldG Schleswig-Holstein |
Thüringen | Leinenpflicht | ThürWaldG Thüringen |
Leinenpflicht für gefährliche Hunde
Weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gibt es in vielen Bundesländern für sogenannte „gefährliche Hunde“, also Hunde, die auf den Rasselisten stehen oder die amtlich als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelungen finden sie in den Hundehaltergesetzen bzw. -verordnungen der Ländern.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verordnungen/Gesetze der einzelnen Bundesländer (Stand: September 2017).
So sehe ich das auch, Danke für den klasse Beitrag.