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Leinenpflicht

Leinenpflicht in Deutschland

Wo muss ich meinen Hund anleinen?

Leinenpflicht – für Hundehalter ein eher undurchschaubares Thema, denn es gibt vielfältige Regelungen und Kompetenzen.

Leinenpflicht in Städten und Gemeinden

Im lokalen Bereich legen die Städte und Gemeinden selber fest, wo ein Hund angeleint sein muss und wo nicht. Sofern diese Regelungen nicht deutlich durch Schilder gekennzeichnet sind muss man sich als Ortsfremder leider direkt beim zuständigen Ordnungsamt kundig machen.
Wer umzieht, sollte sich ebenfalls rechtzeitig über die Regelungen am neuen Wohnort informieren, denn auch hier git: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ – man kann sich also leider nicht damit herausreden, dass man nicht wusste, wo eine Leinenpflicht gilt.

In den Wäldern

Für die Wälder in Deutschland wird die Leinenpflicht zumeist im jeweiligen Waldgesetz des Bundeslandes geregelt. Sieben Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen) schreiben z.B. eine generelle Leinenpflicht im Wald vor, in NRW gibt es die Ausnahme, dass Hunde auf dem Waldweg ohne Leine laufen dürfen.

Einige Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt) erlauben ausserhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bzw. 1. April bis Mitte Juli) den Freilauf im Wald.

In fünf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) dürfen Hunde auch im Wald frei laufen. Überall dort gilt aber ebenfalls, das ein Hund abrufbar sein muss und nicht wildern darf. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass ein Jäger den Hund tötet!

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelungen (Stand: März 2017).

Bundesland Leinenpflicht im Wald? Gesetzliche Grundlage
Baden-Württemberg Keine Leinenpflicht LWaldG BaWü
Bayern Keine Leinenpflicht

BayWaldG

Berlin Leinenpflicht, außer bei ausgeschilderten Bereichen LWaldG Berlin
Brandenburg Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden

LWaldG Brandenburg

Bremen Leinenpflicht während der Schonzeit (15.03. bis 15.07), ansonsten dürfen Hunde nur auf Waldwegen frei laufen BremWaldG (als PDF)
Hamburg Leinenpflicht, Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden LWaldG Hamburg
Hessen Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen HWaldG Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Leinenpflicht LWaldG Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten können regionale Regelungen gelten NWaldG Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Leinenpflicht, außer auf Waldwegen LFoG Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen LWaldG Rheinland-Pfalz
Saarland Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten dürfen Hunde frei laufen LWaldG Saarland
Sachsen Keine Leinenpflicht, Hunde dürfen frei laufen SächsWaldG Sachsen
Sachsen-Anhalt Leinenpflicht während der Schonzeit (01.04. bis 15.07.), ansonsten dürfen Hunde frei laufen WaldG LSA Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Leinenpflicht LWaldG Schleswig-Holstein
Thüringen Leinenpflicht ThürWaldG Thüringen

Leinenpflicht für gefährliche Hunde

Weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gibt es in vielen Bundesländern für sogenannte „gefährliche Hunde“, also Hunde, die auf den Rasselisten stehen oder die amtlich als gefährlich eingestuft wurden. Diese Regelungen finden sie in den Hundehaltergesetzen bzw. -verordnungen der Ländern.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verordnungen/Gesetze der einzelnen Bundesländer (Stand: September 2017).

Bundesland Gesetzliche Grundlage
Baden-Württemberg Polizeiverordnung (Kampfhunde-Verordnung) über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000
Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000
Bayern

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 4. September 2002

Berlin Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) vom 7. Juli 2016
Brandenburg

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004

Bremen Gesetz über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001
Hamburg Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) vom 26. Januar 2006
Hessen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003
Mecklenburg-Vorpommern Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000
Niedersachsen Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Nordrhein-Westfalen Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW)
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004
Saarland Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland
Sachsen Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000
Sachsen-Anhalt Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA)
Schleswig-Holstein Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Thüringen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011

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